Asyl
Situation in Deutschland

Das Aslyrecht ist ein Grundrecht und als solches Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 16a verankert.

Kommt ein Asylsuchender nach Deutschland, so wird er zunächst in einer so genannten Erstaufnahme-Einrichtung untergebracht. Dabei spielen unter anderem die aktuellen Kapazitäten und eine Aufnahmequoten für die einzelnen Bundesländer ("Königsteiner Schlüssel") eine Rolle. Demnach werden 7,32 % aller Asylsuchenden im Jahre 2015 in hessischen Erstaufnahme-Einrichtungen aufgenommen. Die Dauer dieser Unterbringung soll so kurz wie möglich ausfallen.

In der Regel sind die Betroffenen nicht länger als vier bis sechs Wochen in der Erstaufnahme untergebracht, bevor sie durch das Regierungspräsidium Darmstadt in die Landkreise weitergeleitet werden. Dort warten sie den Ausgang des Asylverfahrens ab. Die Entscheidung über den Asylantrag trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Wichtig ist: Da zwischen der Ankunft der Asylsuchenden in Deutschland und dem Stellen des Asylantrags Wochen oder Monate vergehen können, entspricht die Zahl der gestellten Asylanträge nicht den zwingend tatsächlich in Deutschland ankommenden Asylsuchenden. Asylsuchende werden zunächst im sogenannten „EASY-System“ registriert, einer Software, die die Verteilung der Asylsuchenden auf die Erstaufnahme-Einrichtungen in den Bundesländern regelt - Fehl- oder Doppelregistrierungen nicht ausgeschlossen.

Situation in Deutschland für das Jahr 2015

2015 erreicht die Anzahl der Asylanträge einen Höchststand. Die meisten Asylerstanträge wurden 2015 in Bayern (etwa 67.700), Nordrhein-Westfalen (etwa 66.800) und Baden-Württemberg (etwa 57.600) gestellt. Diese drei Bundesländer müssen nach dem „Königsteiner Schlüssel“ die meisten Asylsuchenden aufnehmen. Hessen liegt an sechster Stelle mit etwa 27.200 Asylanträgen (Stand Januar 2016).

Die Top 5 Herkunftsländer im Zeitraum von Januar bis Dezember 2015 sind Syrien, Afghanistan, Irak, Albanien und der Kosovo. Blickt man auf das Alter der Personen, so sind mehr als die Hälfte der Personen unter 25 Jahre alt (56%). Ein Drittel ist zwischen 25 und 39 Jahre alt und die übrigen 11% sind über 39 Jahre alt.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

Situation in Pfungstadt

Die Länder sind verpflichtet, Aufnahmeeinrichtungen und Unterbringungsplätze für Asylbegehrende in ausreichender Anzahl bereit zu stellen (§ 44 Asylverfahrensgesetz). Städte und Landkreise sind verpflichtet, die Asylbewerber aufzunehmen und unterzubringen (Landesaunahmegesetz Hessen) - die Quote für Hessen beträgt 7,21 %, die Quote für den Landkreis Darmstadt-Dieburg 5,0%.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg übernimmt die Unterbringungspflicht und die so genannte Leistungsgewährung (wirtschaftliche Hilfe und Krankenhilfe). Das Land Hessen zahlt für jeden zugewiesenen Flüchtling eine Pauschale in Höhe von 562,22 € mtl., die im Jahr 2015 um 15% auf 652,20€ mtl. erhöht werden soll.

Der Landkreis verteilt die Asylbewerber entsprechend der Einwohnerzahl auf die einzelnen Kommunen im Landkreis (Beschluss des Kreisausschusses vom 09.07.2013).

Pfungstadt muss demnach 8% der Flüchtlinge im Landkreis Darmstadt-Dieburg aufnehmen. Zum 31.01.2015 wohnten in Pfungstadt insgesamt 104 der 1.610 Flüchtlinge des Landkreises.
Für das 1. Halbjahr 2015 werden Pfungstadt etwa 62 weitere Personen zugewiesen, da insgesamt bis zu 610 Neuzuweisungen für den Landkreis Darmstadt-Dieburg erwartet werden. Die derzeitigen Schätzungen gehen aber darüber hinaus. Die Zuweisung findet derzeit sehr kurzfristig statt.

Daher ist in Pfungstadt eine weitere Gemeinschaftsunterkunft notwendig, da die erwartete Anzahl an Asylbewerbern an den aktuellen Standorten nicht zusätzlich untergebracht werden können. Dabei ist ein Grundstück am Verkehrsübungsplatz als Asylunterkunft für 122 neue Flüchtlinge vorgesehen. Für die künftigen Bewohner ist dieser Standort aufgrund der Nähe zur Stadt und der verkehrsgünstigen Lage ideal. Bürgermeister Koch sieht in der Unterbringung der Flüchtlinge nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Verantwortung der Stadt. Die Flüchtlingsunterkunft wird voraussichtlich im Herbst stehen. Neben den Bedenken und Einwänden, die viele Pfungstädter äußern, zeigen ebenso viele Bürger Solidarität und große Hilfsbereitschaft für die Flüchtlinge.

hr-iNFO Langzeitreportage

In einer Langzeit-Reportage begleitet hr-iNFO-Reporter Riccardo Mastrocola Flüchtlinge und Flüchtlingshelfer in Pfungstadt und berichtet über die aktuellen Herausforderungen.

zur Sendereihe



So bietet der Pfungstädter Koordinierungskreis Asyl derzeit vier Mal wöchentlich Deutschkurse für Flüchtlinge durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer an. Diese ehrenamtlichen Helfer investieren viel Zeit und Engagement, um den Flüchtlingen den Alltag zu erleichtern und ihnen bei der Integration zu helfen. Im Fokus des Kurses steht dabei die Erst-Orientierung; er soll Antworten auf Fragen, wie z. B. medizinische Versorgung, geben und über das Alltagsleben in Deutschland informieren.

Geldspenden können Sie unter folgendem Spendenkonto leisten.

Konto der Stadt Pfungstadt
Stadt und Kreis-Sparkasse Da.
BIC. HELADEF1DAS
IBAN: DE47508501500029000166

Bitte geben Sie unbedingt als Verwendungszweck "Flüchtlinge-Hilfe" an.

Wenn Sie eine Spendenbescheinigung erhalten möchten, teilen sie uns das unter Angabe Ihrer Anschrift bitte per E-Mail mit.