Diese Meldung wurde am 24.11.2019 via web erstellt.
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Sehr geehrter Herr Falter,
vielen Dank für die Meldung. In diesem Fall müssen wir auf die gültige und anzuwendende Straßenreinigungssatzung der Stadt Pfungstadt verweisen.
Die Reinigung ist Aufgabe des Anliegers im Gehweg und Straßenbereich.
Wir bitten um Verständnis. Im Privatbereich muss auch das Laub des Nachbarn durch den Anlieger des Nachbargrundstückes entfernt werden.
Freundliche Grüße
Bauamt Pfungstadt
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